Rechtsprechung
   BSG, 08.05.1970 - 7 RU 12/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,7693
BSG, 08.05.1970 - 7 RU 12/70 (https://dejure.org/1970,7693)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1970 - 7 RU 12/70 (https://dejure.org/1970,7693)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1970 - 7 RU 12/70 (https://dejure.org/1970,7693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,7693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsrücknahme - Eintritt der Rechtskraft - Prozeßunfähiger Beteiligter - Nichtigkeitsklage

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1624
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 08.05.1970 - 7 RU 12/70
    Nach 5 167 SGG i"V"m" @ 114 Abs, 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) kann einem Beteiligten das Armenrecht bewilligt werden, wenn er außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" Es kann dahinstehen, ob der Kläger nach dem von ihm vorgelegten Zeugnis zur Erlangung des Armenrechts ohne Beeeinträchtigung seines und seiner Familie notwendigen Unterhalte in der Lage ist, die Kosten des vorliegenden Recht3e Streits zu beStreitenn Jedenfalls bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolge Das LSG hat die Revision nicht gemäß 5 162 Abs° 1 Nro 1 SGG zugelassen0 Sie ist deshalb nur statthaft, wenn ein wesentlicher Mangel im Verfahren des LSG gerügt wird und vorliegt 05 162 Abso 1 Nro 2 SGG; BSG 1, 150) oder wenn bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gee sundheitsstörung oder einer Berufskrankheit das Gesetz verw letzt ist (5 162 Abso 1 Nro 3 SGG; BSG 1, 254)0 Der Kläger rügt: Das LSG habe den Sachverhalt ungenügend aufgeklärt (@ 103 SGG)O Es sei zu Unrecht davon ausgegan- gen9 daß bei ihm zur Zeit der Abgabe seiner Erklärung, er nehme die Berufung zurück, keine Störung der Gshtestätign keit vorgelegen habe, die ihn gehindert habe? eine rechten wirksame Erklärung abzugebeno Er habe zwei fachärztliche Atteste des Dr° Boetticher vom 15° Oktober 1968 und 60 De- Zomber 1968 vorgelegt9 nach denen er nicht einmal in der, Lage sei9 einem Gedankengang längere Zeit zu folgen" Erstrecht hätte ein Sachverständigengutachten den Beweis dafür erbracht9 daß er auch beim Vergleichsabschluß vom 259 Juni 1968 keine wirksame Erklärung abgegeben habeo Beim Vor" liegen der genannten Voraussetzungen sei er auch nicht in der Lage.
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 08.05.1970 - 7 RU 12/70
    Nach 5 167 SGG i"V"m" @ 114 Abs, 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) kann einem Beteiligten das Armenrecht bewilligt werden, wenn er außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet" Es kann dahinstehen, ob der Kläger nach dem von ihm vorgelegten Zeugnis zur Erlangung des Armenrechts ohne Beeeinträchtigung seines und seiner Familie notwendigen Unterhalte in der Lage ist, die Kosten des vorliegenden Recht3e Streits zu beStreitenn Jedenfalls bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolge Das LSG hat die Revision nicht gemäß 5 162 Abs° 1 Nro 1 SGG zugelassen0 Sie ist deshalb nur statthaft, wenn ein wesentlicher Mangel im Verfahren des LSG gerügt wird und vorliegt 05 162 Abso 1 Nro 2 SGG; BSG 1, 150) oder wenn bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gee sundheitsstörung oder einer Berufskrankheit das Gesetz verw letzt ist (5 162 Abso 1 Nro 3 SGG; BSG 1, 254)0 Der Kläger rügt: Das LSG habe den Sachverhalt ungenügend aufgeklärt (@ 103 SGG)O Es sei zu Unrecht davon ausgegan- gen9 daß bei ihm zur Zeit der Abgabe seiner Erklärung, er nehme die Berufung zurück, keine Störung der Gshtestätign keit vorgelegen habe, die ihn gehindert habe? eine rechten wirksame Erklärung abzugebeno Er habe zwei fachärztliche Atteste des Dr° Boetticher vom 15° Oktober 1968 und 60 De- Zomber 1968 vorgelegt9 nach denen er nicht einmal in der, Lage sei9 einem Gedankengang längere Zeit zu folgen" Erstrecht hätte ein Sachverständigengutachten den Beweis dafür erbracht9 daß er auch beim Vergleichsabschluß vom 259 Juni 1968 keine wirksame Erklärung abgegeben habeo Beim Vor" liegen der genannten Voraussetzungen sei er auch nicht in der Lage.
  • LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19

    Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

    Aber selbst dann, wenn - entgegen der aufgezeigten Rspr. des BSG - davon ausgegangen würde, dass gegen einen gerichtlichen Vergleich mit einer Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO wegen Prozessunfähigkeit als Unterfall der nicht ordnungsgemäßen Vertretung (vgl. Reichhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 579, Rdnr. 2, § 547, Rdnr. 7) vorgegangen werden könnte (so für den Fall der Berufungsrücknahme nach gerichtlichem Vergleich bei einer für diesen Zeitpunkt vorgetragenen Prozessunfähigkeit: vgl. BSG, Beschluss vom 08.05.1970, 7 RU 12/70; für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung außerhalb eines gerichtlichen Vergleichs: vgl. Bayer. VGH, Urteile vom 07.12.2017, 13 A 17.439, und vom 21.03.2019, 13 A 18.2365), käme vorliegend eine solche Nichtigkeitsklage nicht in Betracht.
  • LSG Sachsen, 15.06.2017 - L 3 AS 230/17

    "Heraufholen von Prozessresten"; Fortsetzung des Verfahrens; Grundsicherung für

    Jedoch könne das rechtskräftige Urteil mit der Nichtigkeitsklage (vgl. § 179 Abs. 1 SGG i. V. m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) beseitigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 8. Mai 1970 - 7 RU 12/70 - SozR Nr. 7 zu § 156 SGG = NJW 1970, 1624 = juris, jeweils Leitsatz; BSG, Urteil vom 14. Juni 1978 - 9/10 RV 31/77 - SozR 1500 § 102 Nr. 2 = juris, jeweils Leitsatz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 12 AS 1858/17
    Eine Ausnahme wird nur dann angenommen, wenn die Voraussetzungen der §§ 179, 180 SGG i.V.m. §§ 579f ZPO in entsprechender Anwendung vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 08.05.1970, 7 RU 12/70 juris Rn. 6; BSG Urteil vom 14.06.1978, 9/10 RV 31/77 juris Rn. 12ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht